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Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Verbraucher hinreichend über die nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie informiert werden; zudem sollten sie die Gewerbetreibenden und Urheber von Kodizes dazu anhalten, Verbraucher über ihre einschlägigen Verhaltenskodizes zu informieren. Mit dem Ziel, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erreichen, könnten Verbraucherverbände informiert und an der Ausarbeitung von Verhaltenskodizes beteiligt werden.
Die Mitgliedstaaten treffen angemessene Maßnahmen, um die Verbraucher über die nationalen Bestimmungen zur Umsetzung dieser Richtlinie zu informieren, und regen…
Die Mitgliedstaaten und die Kommission ermutigen dazu, die Verbraucherverbände und -organisationen bei der Ausarbeitung und Anwendung von ihre Interessen…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß — außer im Fall abweichender Vereinbarungen zwischen Parteien, die nicht Verbraucher sind — der Diensteanbieter alle…
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um Verbraucher über die nationalen Vorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie zu informieren und halten…
Es ist zweckmäßig, die Möglichkeit von Verhaltenskodizes vorzusehen, die es Gewerbetreibenden ermöglichen, die Grundsätze dieser Richtlinie in spezifischen…
Die Mitgliedstaaten sollten die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes insbesondere durch Berufsverbände, -organisationen und -vereinigungen auf Gemeinschaftsebene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.