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Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts die Bestimmungen dieser Richtlinie auch auf Bereiche anzuwenden, die nicht in deren Geltungsbereich fallen. Die Mitgliedstaaten könnten daher nationale Bestimmungen entsprechend den Bestimmungen dieser Richtlinie oder einigen ihrer Bestimmungen für Geschäfte beibehalten oder einführen, die nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst sind.
Soweit diese Richtlinie harmonisierte Vorschriften enthält, dürfen die Mitgliedstaaten keine Bestimmungen in ihrem innerstaatlichen Recht aufrechterhalten oder…
Die Mitgliedstaaten können einzelstaatliche Maßnahmen treffen, um die Anforderungen dieser Verordnung auf in ihrem Gebiet gelegene Einzelhandelsunternehmen…
Die Mitgliedstaaten können beschließen, diese Richtlinie nicht auf Drittstaatsangehörige anzuwenden:
Mit den Begriffsbestimmungen dieser Richtlinie wird der Bereich der Harmonisierung festgelegt. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der…
Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten beschließen, diese Richtlinie bei Verfahren anzuwenden, mit denen über Anträge auf Gewährung irgendeiner Form des…
Diese Richtlinie gilt nicht für Tätigkeiten, die allein der Verteidigung oder der nationalen Sicherheit dienen. Die Mitgliedstaaten sind jedoch bestrebt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.