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Die Richtlinie 84/539/EWG sollte daher aufgehoben werden.
Die Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG sollten daher aufgehoben werden —
Die Richtlinien 98/53/EG, 2002/26/EG, 2003/78/EG und 2005/38/EG sollten daher aufgehoben werden.
Die Richtlinie 84/539/EWG wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2008 aufgehoben.
Die Verordnung (EWG) Nr. 311/76 sollte daher aufgehoben werden.
Die Richtlinie 72/168/EWG der Kommission wird aufgehoben.
Die Richtlinie 88/599/EWG des Rates über einheitliche Verfahren zur Anwendung der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und (EWG) Nr. 3821/85 sollte daher aufgehoben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.