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Die Verfahren für die Erstellung, Beurteilung und Übermittlung von Daten über die Luftqualität müssen angepasst werden, damit die Informationen hauptsächlich auf elektronischem Weg und über das Internet bereitgestellt werden können und damit diese Verfahren mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) vereinbar sind.
die Vorschriften des Bundes und der Länder zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur, die in Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des…
Ziel dieser Richtlinie ist es, allgemeine Bestimmungen für die Schaffung der Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend „INSPIRE“…
Im Einklang mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der…
Die Informationsverwaltung sollte im Einklang mit der Initiative für das gemeinsame Umweltinformationssystem SEIS stehen, die in der Mitteilung der Kommission…
Die Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) sollte die Entscheidungsfindung in Bezug auf politische Konzepte und Maßnahmen, die direkte…
Die Daten sind der Kommission in standardisierter Form zu übermitteln, um die Verarbeitung und den Vergleich der Informationen über die Luftqualität zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.