Gesetze
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Es ist wichtig, dass die Nutzer umfassend über die angebotenen Leistungen des Universaldienstes unterrichtet werden, und dass die Postdiensteanbieter über die Rechte und Pflichten des/der Universaldiensteanbieter(s) kennen. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass die Nutzer über die Merkmale und die Zugänglichkeit der angebotenen Dienstleistungen stets umfassend unterrichtet werden. Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass alle diese Informationen zugänglich gemacht werden. In Übereinstimmung mit der den Mitgliedstaaten eingeräumten größeren Flexibilität bei der Gewährleistung der Bereitstellung des Universaldienstes auf andere Weise als durch Benennung des/der Universaldiensteanbieter(s) sollten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Entscheidung erhalten, wie diese Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Die Mitgliedstaaten unternehmen Schritte, um zu gewährleisten, dass die Nutzer und Postdiensteanbieter regelmäßig ausreichend genaue und dem neuesten Stand…
Erbringen mehrere Postunternehmen Dienstleistungen im Bereich des Universaldienstes, so sollte von allen Mitgliedstaaten verlangt werden, dass sie prüfen, ob…
In der Richtlinie 97/67/EG wird für die Bereitstellung des Universaldienstes der Benennung von Universaldiensteanbietern der Vorzug gegeben. Die Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten können ein oder mehrere Unternehmen als Universaldiensteanbieter benennen, so dass das gesamte Hoheitsgebiet abgedeckt werden kann. Die…
Die Mitgliedstaaten können ein oder mehrere Unternehmen als Universaldiensteanbieter benennen, so dass das gesamte Hoheitsgebiet abgedeckt werden kann. Die…
Dienstleistungserbringer und -empfänger müssen leichten Zugang zu bestimmten Arten von Informationen haben. Jeder Mitgliedstaat sollte im Rahmen dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.