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Im Hinblick auf die korrekte Anwendung dieser Richtlinie sollte jeder Steuerpflichtige mit einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer außerdem eine zusammenfassende Meldung der Steuerpflichtigen und nichtsteuerpflichtigen juristischen Personen vorlegen, die für die Zwecke der Mehrwertsteuer erfasst sind und für die er unter den Mechanismus der umgekehrten Steuerschuldnerschaft fallende steuerpflichtige Dienstleistungen erbracht hat.
Jeder Steuerpflichtige mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer muss eine zusammenfassende Meldung abgeben, in der Folgendes aufgeführt ist:
die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen in dem Mitgliedstaat, in dem die zusammenfassende Meldung abzugeben ist, und unter der er…
Die Mitgliedstaaten können von Steuerpflichtigen, die in ihrem Gebiet ansässig sind und dort Lieferungen von Gegenständen bewirken oder Dienstleistungen…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit folgende Personen jeweils eine individuelle Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer erhalten:
die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers der anschließenden Lieferungen des Steuerpflichtigen im Mitgliedstaat der Beendigung der Versendung oder…
Artikel 262 erhält folgende Fassung: Jeder Steuerpflichtige mit Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer muss eine zusammenfassende Meldung abgeben, in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.