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Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinie, insbesondere bezüglich neuer, sich in den Mitgliedstaaten entwickelnder Beschäftigungsformen, unterbreiten.
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen die von den…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Richtlinie sowie Angaben über Unfälle bzw. Beinaheunfälle übermitteln. Auf…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen die von den Mitgliedstaaten…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission über die Umsetzung dieser Richtlinie unterrichten, damit sie die Wirkung der Richtlinie bewerten kann.
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss bis zum 20. Juni 2008 einen Bericht über die…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. April 2008 einen Bericht über die Durchführung dieser Verordnung vor.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.