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Darüber hinaus ist es erforderlich, Umfang und Inhalt der Anforderungen an die Abfallwirtschaftsplanung genauer festzulegen und die Notwendigkeit, die Umweltfolgen der Abfallerzeugung und -bewirtschaftung zu berücksichtigen, in das Verfahren der Erstellung oder Überarbeitung von Abfallbewirtschaftungsplänen zu integrieren. Gegebenenfalls sollten sowohl die Anforderungen an die Abfallwirtschaftsplanung, die in Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG festgelegt sind, sowie die Strategie zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten biologisch abbaubaren Abfälle, die in Artikel 5 der Richtlinie 1999/31/EG gefordert wird, berücksichtigt werden.
Abfallbewirtschaftungspläne müssen den in Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG formulierten Anforderungen an die Abfallplanung, den Zielvorgaben gemäß Artikel 11…
Bei der Abfallwirtschaftsplanung sind die Ziele der Raumordnung zu beachten und die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen. §…
Der Abfallbewirtschaftungsplan umfasst mindestens Folgendes: a) gegebenenfalls die vorgesehene Einstufung der Abfallentsorgungseinrichtung gemäß den Kriterien…
Der nach Artikel 5 Absatz 6 vorzulegende Umsetzungsplan enthält 1. eine Bewertung der in der Vergangenheit erreichten, aktuellen und prognostizierten Quoten bei…
1Der Abfallwirtschaftsplan besteht aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. 2Er kann in sachlichen Teilabschnitten aufgestellt werden. 3Er hat…
Der nach Artikel 6 Absatz 1a Buchstabe d vorzulegende Umsetzungsplan enthält 1. eine Bewertung der in der Vergangenheit erreichten, aktuellen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.