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Um dem Ziel einer europäischen Recyclinggesellschaft mit einem hohen Maß an Effizienz der Ressourcennutzung näher zu kommen, sollten Zielvorgaben für die Vorbereitung von Abfällen zur Wiederverwendung und zum Recycling aufgestellt werden. Die Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Ansätze für die Einsammlung von Haushaltsabfällen und Abfällen ähnlicher Art und Zusammensetzung. Deshalb ist es angemessen, dass bei der Festlegung dieser Zielvorgaben die unterschiedlichen Sammlungssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Abfallströme anderer Herkunft, die Haushaltsabfällen ähnlich sind, umfassen Abfälle, die in Abfallschlüssel 20 der durch die Entscheidung 2000/532/EG der Kommission aufgestellten Liste aufgeführt sind.
Zur Erfüllung der Ziele dieser Richtlinie und im Interesse der Entwicklung zu einer europäischen Kreislaufwirtschaft mit einem hohen Maß an Ressourceneffizienz…
Abfälle, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, um in diesem anderen Mitgliedstaat zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt oder verfüllt zu…
Diese Richtlinie sollte dazu beitragen, die EU dem Ziel einer „Recycling-Gesellschaft“ näher zu bringen, indem die Erzeugung von Abfall vermieden und Abfall als…
Die Ausarbeitung verbindlicher Vorschriften für Abfallanlagen und die Behandlung spezifischer Abfallmaterialien auf Gemeinschaftsebene kann zusätzlich zu den…
Bei der Überprüfung oder Berechnung, ob die Recycling- und Verwertungsziele der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember…
Die Einstufung von Abfällen als gefährliche Abfälle sollte unter anderem auf den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft über Chemikalien beruhen, insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.