Zum Inhalt springen
JunodaJunoda
Gesetze

Gesetz wird geladen …
Art. 20 32009L0103 — Besondere Bestimmungen über die Entschädigung von Geschädigtenbei einem Unfall, der sich in einem anderen Mitgliedstaatals dem Wohnsitzmitgliedstaat des Geschädigten ereignet hat | Junoda