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Die Mitgliedstaaten können, um die finanzielle Belastung dieser Stelle zu verringern, die Anwendung einer gewissen Selbstbeteiligung in den Fällen vorsehen, in denen die Stelle bei der Entschädigung für Sachschäden eingeschaltet wird, die durch nicht versicherte oder gegebenenfalls gestohlene oder unter Anwendung von Gewalt erlangte Fahrzeuge verursacht worden sind.
In den Fällen gestohlener oder unter Anwendung von Gewalt erlangter Fahrzeuge können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass die in Artikel 10 Absatz 1 bezeichnete…
Die Mitgliedstaaten können die Einschaltung der Stelle bei Sachschäden, die durch ein nicht ermitteltes Fahrzeug verursacht wurden, beschränken oder…
Jeder Mitgliedstaat trifft geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die in Absatz 1 genannte Stelle über ausreichende Mittel verfügt, um Geschädigte gemäß…
Die Möglichkeit, die rechtmäßige Entschädigung der Unfallopfer aufgrund der Tatsache, dass ein Fahrzeug nicht ermittelt wurde, zu beschränken oder…
Es ist notwendig, eine Stelle einzurichten, die dem Geschädigten auch dann eine Entschädigung sicherstellt, wenn das verursachende Fahrzeug nicht versichert war…
Es liegt im Interesse der Unfallopfer, dass die Wirkungen bestimmter Ausschlussklauseln auf die Beziehungen zwischen dem Versicherer und dem für den Unfall…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.