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Um den Opfern von Kraftfahrzeugunfällen hinreichenden Schutz zu gewähren, sollte ein „Verfahren des mit Gründen versehenen Schadenersatzangebots“ auf Kraftfahrzeugunfälle aller Art Anwendung finden. Dasselbe Verfahren sollte entsprechend auch bei Unfällen angewendet werden, bei denen die Schadenregulierung über das System der nationalen Versicherungsbüros erfolgt.
Die Mitgliedstaaten führen für die Regulierung von Ansprüchen aus allen Unfällen, die durch ein durch die Versicherung nach Artikel 3 gedecktes Fahrzeug…
vom Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers oder von dessen Schadenregulierungsbeauftragten ein mit Gründen versehenes Schadenersatzangebot vorgelegt…
Sie unterbreitet ein mit Gründen versehenes Schadenersatzangebot, wenn sie festgestellt hat, dass sie verpflichtet ist, eine Entschädigung gemäß Absatz 1…
Den bei Kraftfahrzeug-Verkehrsunfällen Geschädigten sollte unabhängig davon, in welchem Land der Gemeinschaft sich der Unfall ereignet, eine vergleichbare…
Das Recht, sich auf den Versicherungsvertrag berufen und seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen direkt geltend machen zu können, ist für den…
Derjenige, der in einem anderen Staat als seinem Wohnsitzstaat bei einem Kraftfahrzeug-Verkehrsunfall im Sinne dieser Richtlinie einen Sach- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.