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Da Diskrepanzen oder Irrtümer in den der Kommission übermittelten Statistiken möglich sind, sollten Bedienstete oder Beauftragte der Kommissionsdienststellen die Möglichkeit haben, die Notfallvorsorge der Mitgliedstaaten und ihre Bevorratung zu überprüfen. Um zu gewährleisten, dass solche Überprüfungen wirksam in Einklang mit den nationalen Verfahren durchgeführt werden können, sollten sich diese auf die nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten stützen.
Wann immer die Kommission es für notwendig erachtet, können ihre Vertreter den Kontrolltätigkeiten der nationalen Kontrollbehörden beiwohnen. Die Kommission…
Die Kommission kann in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten Überprüfungen der Notfallvorsorge der Mitgliedstaaten und, wenn sie dies für angezeigt hält, der…
Angesichts der Erfordernisse im Zusammenhang mit der Einführung von Notfallmaßnahmen, der Angleichung der Standards, die durch die nationalen…
Die Kommission sollte bei begründeten Bedenken auf Grundlage der Ergebnisse von Berichten über die Funktionsweise der nationalen Inspektionen Kontrollen der…
Da Kontrolle und Transparenz verstärkt werden müssen, sollten für Sicherheitsvorräte, bei denen es sich nicht um spezifische Vorräte handelt, zusätzliche…
Sachverständige der Kommission können in Zusammenarbeit mit den zuständigen amtlichen Stellen der Mitgliedstaaten, falls erforderlich, Überprüfungen an Ort und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.