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Diese Richtlinie und die Vereinbarung legen Mindestnormen fest. Die Mitgliedstaaten und/oder Sozialpartner sollten günstigere Bestimmungen beibehalten oder einführen können.
Die Mitgliedstaaten können Vorschriften einführen oder beibehalten, die im Hinblick auf die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen…
Es bleibt den Mitgliedstaaten unbenommen, Vorschriften einzuführen oder beizubehalten, die im Hinblick auf die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes…
Diese Richtlinie lässt das Recht der Mitgliedstaaten unberührt, für Arbeitnehmer günstigere Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzuwenden oder zu erlassen oder…
Diese Richtlinie und die Vereinbarung legen Mindeststandards fest; die Mitgliedstaaten und/oder die Sozialpartner sollten günstigere Bestimmungen beibehalten…
In dieser Richtlinie werden Mindestanforderungen festgelegt; den Mitgliedstaaten steht es somit frei, günstigere Vorschriften einzuführen oder beizubehalten.…
Die Mitgliedstaaten können günstigere Bestimmungen beibehalten oder einführen, als sie in dieser Richtlinie vorgesehen sind.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.