Art. 76 Abs. 1 32009L0138Allgemeine Bestimmungen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen versicherungstechnische Rückstellungen für ihre sämtlichen…
Art. 192 32009L0138Versicherungstechnische Rückstellungen
Die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen wird von den einzelnen Mitversicherern nach den Vorschriften ihres jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats oder…
Art. 173 32009L0138Verbot der Besicherung von Vermögenswerten
Ist der Rückversicherer ein Drittlandsversicherungs- oder rückversicherungsunternehmen, das sich in einem Drittland befindet, dessen Solvabilitätssystem gemäß…
Art. 172 Abs. 4 Buchst. c 32009L0138Gleichwertigkeit auf dem Gebiet der Rückversicherungstätigkeit
es hat ausreichende Ressourcen zur Erfüllung der in Buchstabe a genannten Verpflichtung bereitgestellt;
§ 126 Abs. 3 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Die Anteile der Rückversicherer sowie die Anteile der zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Zweckgesellschaften im Sinne des Artikels 211 der Richtlinie 2009/138/EG…