Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei Versicherungs- und Rückversicherungsgruppen, die der Gruppenaufsicht unterliegen, sollte von den beteiligten Aufsichtsbehörden stets eine Behörde als die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde benannt werden. Die Rechte und Pflichten der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde sollten auch angemessene Koordinierungs- und Entscheidungsbefugnisse beinhalten. Die an der Beaufsichtigung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen ein und derselben Gruppe beteiligten Behörden sollten Koordinierungsvereinbarungen treffen.
Fallen alle Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe in den Zuständigkeitsbereich ein und derselben Aufsichtsbehörde, so übernimmt diese die…
Die Rechte und Pflichten, die der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde im Rahmen der Gruppenaufsicht zugewiesen werden, umfassen:
Die für die Beaufsichtigung der einzelnen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einer Gruppe zuständigen Behörden und die für die Gruppenaufsicht…
Die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde bestimmt nach Konsultation der anderen betroffenen Aufsichtsbehörden und der Gruppe selbst, welche Risikoarten…
Die Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten, in denen Unternehmen der Gruppe niedergelassen sind, sollten durch ein Aufsichtskollegium (das Kollegium) in die…
Da der für die Gruppenaufsicht zuständigen Behörde immer mehr Zuständigkeiten übertragen werden, sollte sichergestellt werden, dass die Kriterien für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.