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Wenn die anrechnungsfähigen Basiseigenmittel unter die Mindestkapitalanforderung absinken, sollte die Zulassung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen widerrufen werden, falls sie nicht in der Lage sind, die anrechnungsfähigen Basiseigenmittel innerhalb kurzer Zeit wieder auf die Höhe der Mindestkapitalanforderung aufzustocken.
Die Aufsichtsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats kann die einem Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen erteilte Zulassung entziehen, wenn dieses Die…
Verfügt ein unter Absatz 1 fallendes Versicherungsunternehmen am 31. Dezember 2016 nicht über anrechnungsfähige Eigenmittel in Höhe der…
Die Mindestkapitalanforderung entspricht dem Betrag anrechnungsfähiger Basiseigenmittel, unterhalb dessen die Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten bei…
Abweichend von den Artikeln 139 und 144 müssen die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, die die erforderliche Solvabilitätsspanne gemäß Artikel 28…
sie hat einem Betrag von anrechnungsfähigen Basiseigenmitteln zu entsprechen, unterhalb dessen die Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigten bei einer…
wenn das Versicherungsunternehmen die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllt und die Aufsichtsbehörde der Auffassung ist, dass der vorgelegte Finanzierungsplan…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.