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Im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sollten Sorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden (für den Anbau zu kommerziellen Zwecken gezüchtete Sorten), angebaut und in Verkehr gebracht werden, selbst wenn sie nicht die allgemeinen Anforderungen an die Zulassung von Sorten und das Inverkehrbringen von Saatgut erfüllen. Neben dem allgemeinen Ziel des Schutzes pflanzengenetischer Ressourcen liegt das besondere Interesse an der Erhaltung dieser Sorten in der Tatsache, dass sie für den Anbau unter besonderen klimatischen, pedologischen oder agrotechnischen Bedingungen (z. B. Pflege von Hand, Mehrfachernte) geeignet sind.
Zur Gewährleistung der In-situ-Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sollten Landsorten und andere Sorten, die traditionell an…
Zur Erhaltung von Erhaltungssorten und für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorten ist es notwendig, Ausnahmeregelungen für die Zulassung…
Damit eine Sorte als für den Anbau unter bestimmten Bedingungen gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b zugelassen werden kann, darf sie an sich keinen Wert für…
Im Hinblick auf die In-situ-Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen sollten Landsorten und andere Sorten, die an natürliche örtliche…
Sorten, die an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtet werden, zu berücksichtigen.
Für das Inverkehrbringen der einzelnen Erhaltungssorten und für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchtete Sorten sollten mengenmäßige Beschränkungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.