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Unterschiede bezüglich der Regelungen über die finanzielle Haftung zwischen den für die Mitgliedstaaten tätigen anerkannten Organisationen würden die ordnungsgemäße Durchführung dieser Richtlinie behindern. Als Beitrag zur Lösung dieses Problems empfiehlt es sich, ein gewisses Maß an Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene in Bezug auf die Haftung für Unfälle auf See herbeizuführen, die von einer anerkannten Organisation verursacht wurden, wenn dies durch ein Gericht – auch im Rahmen eines schiedsrichterlichen Verfahrens – festgestellt wurde.
Die wirksame Ausübung des Geschäfts der Mitversicherung auf Gemeinschaftsebene für Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Art oder ihres Umfangs von der…
Das Vorschriftenwerk anerkannter Organisationen ist ein entscheidender Faktor zur Steigerung der Sicherheit und zur Unfall- und Verschmutzungsverhütung. Die…
Da das Marpol-Übereinkommen 73/78 von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich umgesetzt wurde, ist eine Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene…
Die Harmonisierung der Vorschriften anerkannter Organisationen für den Entwurf, den Bau und die regelmäßige Besichtigung von Handelsschiffen ist ein laufender…
Die in einigen regionalen Fischereiorganisationen erlassenen Vorschriften für auf See gesichtete Fischereifahrzeuge sollten in der Gemeinschaft harmonisiert…
Eine harmonisierte Einstufung der Verstöße ist ferner wünschenswert im Hinblick auf die Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für die Systeme zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.