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Gemäß dem in dieser Richtlinie festgelegten Überprüfungssystem richten sich die Abstände zwischen den wiederkehrenden Überprüfungen von Schiffen nach deren Risikoprofil, das anhand bestimmter allgemeiner und historischer Parameter festgelegt wird. Bei Schiffen mit hohem Risiko sollte dieser Abstand sechs Monate nicht überschreiten.
die angemessenen zeitlichen Abstände zwischen den Überprüfungen des Risikomanagementsystems,
Der Abstand zwischen zwei Prüfungen soll mindestens vier Jahre betragen. Dieser Zeitraum kann unterschritten werden, wenn besondere Gründe bei den zu Prüfenden…
Die Schiffe werden wiederkehrenden Überprüfungen in zuvor festgelegten Abständen unterzogen, die sich nach ihrem Risikoprofil gemäß Anhang I Teil I richten. Der…
Der Zeitabstand für die Überprüfung dieser Übereinkünfte nach der Regel 11 Absatz 4 der besonderen Maßnahmen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in der Schifffahrt…
Die Durchführung dieser Richtlinie sollte in regelmäßigen Abständen von höchstens zwei Jahren bewertet werden.
Für alle Schiffe, die einen Hafen oder einen Ankerplatz in einem Mitgliedstaat anlaufen, wird in der Überprüfungsdatenbank ein Risikoprofil erstellt, das die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.