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Um Wettbewerbsverzerrungen in der Gemeinschaft zu minimieren, sollte die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an Anlagen im Wege harmonisierter Gemeinschaftsvorschriften („Ex-ante-Benchmarks“) gestattet werden. Diese Vorschriften sollten den Techniken mit der größten Treibhausgas- und Energieeffizienz, Ersatzstoffen, alternativen Herstellungsprozessen, der Verwendung von Biomasse, erneuerbaren Energien sowie der Abscheidung und Speicherung von CO2 Rechnung tragen. Diese Vorschriften sollten keinen Anreiz zur Emissionssteigerung bieten und gewährleisten, dass ein zunehmender Anteil der betreffenden Zertifikate versteigert wird. Im Interesse des reibungslosen Funktionierens des Marktes müssen die Zuteilungen vor Beginn des Handelszeitraums festgesetzt werden. In den harmonisierten Vorschriften können auch Emissionen berücksichtigt werden, die durch den Einsatz brennbarer Restgase bedingt sind, wenn sich die Entstehung dieser Restgase im industriellen Verfahren nicht vermeiden lässt. Hierzu kann in den Vorschriften die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an Betreiber von Anlagen, in denen die Restgase verbrannt werden bzw. aus denen die Restgase kommen, vorgesehen werden. Die Vorschriften sollten auch gewährleisten, dass ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen auf den Märkten, die Industrieanlagen mit Strom, Wärme und Kälte versorgen, unterbunden werden. Außerdem sollten sie ungerechtfertigte Wettbewerbsverzerrungen zwischen industriellen Aktivitäten in von einem einzigen Betreiber betriebenen Anlagen und Erzeugungstätigkeiten sowie in ausgelagerten Anlagen vermeiden. Sie sollten auch für neue Marktteilnehmer gelten, die denselben Tätigkeiten nachgehen wie existierende Anlagen, denen Zertifikate übergangsweise kostenlos zugeteilt werden. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt sollten für die Stromerzeugung neuer Marktteilnehmer keine Zertifikate kostenlos zugeteilt werden. Zertifikate, die im Jahr 2020 noch in der Reserve für neue Marktteilnehmer sind, sollten versteigert werden.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, zur Ergänzung dieser Richtlinie gemäß Artikel 23 delegierte Rechtsakte zu erlassen, die die unionsweiten und…
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollte eine harmonisierte Zuteilungsmethode festgelegt werden, nach der sich die Gesamtzahl der Emissionszertifikate…
Folglich sollte die vollständige Versteigerung der Zertifikate ab 2013 für den Stromsektor zur Regel werden, wobei die Fähigkeit dieses Sektors, die…
Folgende Artikel werden eingefügt: Gemeinschaftsweite Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung (1) Die Kommission erlässt bis zum 31.…
Unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Gemeinschaftssystem sollte es möglich sein, Zertifikate für Projekte zu vergeben, die Treibhausgasemissionen…
Der wichtigste langfristige Anreiz für die Abscheidung und Speicherung von CO2 sowie für neue Technologien für erneuerbare Energie besteht darin, dass keine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.