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Die zuständige Behörde sollte die Speichergenehmigung überprüfen und erforderlichenfalls unter anderem dann aktualisieren oder entziehen, wenn ihr Leckagen oder erhebliche Unregelmäßigkeiten gemeldet wurden, wenn die Berichte der Betreiber oder Inspektionen ergeben, dass gegen die Genehmigungsauflagen verstoßen wurde, oder wenn ihr zur Kenntnis gebracht wird, dass der Betreiber den Genehmigungsauflagen in anderer Weise nicht nachkommt. Nach dem Entzug einer Genehmigung sollte die zuständige Stelle entweder eine neue Genehmigung erteilen oder die Speicherstätte schließen. In der Zwischenzeit sollte die zuständige Behörde die Verantwortung für die Speicherstätte übernehmen, einschließlich spezifischer rechtlicher Verpflichtungen. Angefallene Kosten sollten vom früheren Betreiber wieder zurückgefordert werden.
Die zuständige Behörde kann unbeschadet der Pflichten des Betreibers anordnen, dass ein Zustand beseitigt wird, der den Vorschriften dieses Gesetzes oder der…
Nach dem Entzug einer Genehmigung gemäß Absatz 3 stellt die zuständige Behörde entweder eine neue Speichergenehmigung aus oder sie schließt die Speicherstätte…
Eine Speicherstätte sollte geschlossen werden, wenn die entsprechenden, in der Genehmigung enthaltenen Bedingungen erfüllt sind, wenn der Betreiber dies wünscht…
Nach der Schließung einer Speicherstätte gemäß Absatz 1 Buchstabe a oder b bleibt der Betreiber so lange für die Überwachung, Berichterstattung und…
Nachdem die Verantwortung übertragen wurde, sollte die Überwachung auf einen Umfang begrenzt werden, der es auch weiterhin gestattet, Leckagen oder erhebliche…
Nach der Schließung einer Speicherstätte sollte der Betreiber auf der Grundlage eines Nachsorgeplans, der der zuständigen Behörde vorgelegt und von dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.