Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der zweiten Phase des europäischen Programms zur Klimaänderung, die mit der Mitteilung der Kommission vom 9. Februar 2005 mit dem Titel „Strategie für eine erfolgreiche Bekämpfung der globalen Klimaänderung“ eingeleitet wurde, um die künftige Klimapolitik in der Gemeinschaft auszuarbeiten und zu prüfen, wurde eine Arbeitsgruppe zur „Abscheidung und geologischen Speicherung von Kohlendioxid“ eingesetzt. Auftrag der Arbeitsgruppe war es zu prüfen, inwieweit CCS als Klimaschutzmaßnahme geeignet ist. Die Arbeitsgruppe veröffentlichte einen ausführlichen Bericht zur Frage des Rechtsrahmens, der im Juni 2006 angenommen wurde. Sie betonte die Notwendigkeit, einen politischen und rechtlichen Rahmen für CCS aufzustellen, und forderte die Kommission nachdrücklich auf, den Gegenstand weiter zu untersuchen.
In ihrer Mitteilung vom 10. Januar 2007 mit dem Titel „Nachhaltige Stromerzeugung aus fossilen Brennstoffen — Ziel: Weitgehend emissionsfreie Kohlenutzung nach…
Auf seiner Tagung vom März 2008 erinnerte der Europäische Rat daran, dass mit dem Vorschlag für einen Regelungsrahmen für die CCS das Ziel verfolgt wird,…
In dem bis 31. März 2015 übermittelten Bericht bewertet die Kommission aufgrund der bei der Durchführung dieser Richtlinie gesammelten Erfahrungen auch im…
In dem mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 über das sechste Umweltaktionsprogramm der Europäischen…
In ihrer Mitteilung mit dem Titel „Verringerung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs“ vom 27. September 2005 an den Rat, das Europäische Parlament, den…
Gemäß dem Sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft, das mit Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt wurde, muss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.