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Gemäß Artikel 15 der Richtlinie 94/45/EG hat die Kommission im Benehmen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern auf europäischer Ebene die Anwendung der genannten Richtlinie und insbesondere die Zweckmäßigkeit der Schwellenwerte für die Beschäftigtenzahl überprüft, um erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorzuschlagen.
Auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 15 übermittelten Berichte nimmt die Kommission eine Bewertung der Art und Weise vor, wie die…
Bei Überprüfung der Schwellenwerte gemäß der Richtlinie 2004/17/EG gemäß deren Artikel 69 überprüft die Kommission ebenfalls die in Artikel 8 der vorliegenden…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die Schwellenwerte für Verträge anzupassen, indem sie diese an die Schwellenwerte gemäß der Richtlinie…
Auf der Grundlage der bei der Anwendung der vorliegenden Richtlinie, der Richtlinie 2005/32/EG sowie der Durchführungsmaßnahmen gewonnenen Erfahrung sollte die…
Diese Richtlinie gilt je nach Entscheidung der Mitgliedstaaten: a) für Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern in einem Mitgliedstaat oder b) für Betriebe…
Eine Vielzahl von Schwellenwerten für die Anwendung der koordinierten Bestimmungen erschwert die Arbeit der Auftraggeber. In Anbetracht des Durchschnittswerts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.