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Damit die schrittweise Ersetzung der vorherigen Kontrolle einzelner Lieferungen durch die nachfolgende Allgemeinkontrolle im Ursprungsmitgliedstaat der Verteidigungsgüter ausgeglichen wird, sollten Voraussetzungen für gegenseitiges Vertrauen geschaffen werden, indem Garantien dafür vorgesehen werden, dass keine Verteidigungsgüter entgegen etwaigen Ausfuhrbeschränkungen in Drittländer ausgeführt werden. Dieser Grundsatz sollte ebenfalls in den Fällen beachtet werden, in denen Verteidigungsgüter Gegenstand mehrerer Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten sind, ehe sie in ein Drittland ausgeführt werden.
Die Verbringung von Verteidigungsgütern zwischen Mitgliedstaaten unterliegt der vorherigen Genehmigung. Für die Durchfuhr von Verteidigungsgütern durch andere…
Für die Zertifizierung sind gemeinsame Kriterien erforderlich, damit sich auf beiden Seiten Vertrauen aufbauen kann, insbesondere in die Fähigkeit der…
Um das gegenseitige Vertrauen zu stärken, sollten die Empfänger von Verteidigungsgütern davon absehen, diese auszuführen, sofern die Genehmigung…
Für die Verbringung von Verteidigungsgütern an Streitkräfte sollte eine Allgemeingenehmigung veröffentlicht werden, damit die Versorgungssicherheit für alle…
Die Ziele der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Verbringung von Verteidigungsgütern beschränken, bestehen im Allgemeinen darin,…
Für jede innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern sollte eine vorherige Erlaubnis in Form einer Allgemein-, Global- oder Einzelgenehmigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.