Erwägungsgrund 5 32008L0029RICHTLINIE 2008/29/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2001/83/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 4 32009L0097RICHTLINIE 2009/97/EG DER KOMMISSION vom 3. August 2009 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32008L0083RICHTLINIE 2008/83/EG DER KOMMISSION vom 13. August 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/91/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 3 32006L0105Die Richtlinien 79/409/EWG , 92/43/EWG , 97/68/EG , 2001/80/EG und 2001/81/EG sind daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 8 32009L0044RICHTLINIE 2009/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinien 98/26/EG und 2002/47/EG sollten deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 5 32009L0106RICHTLINIE 2009/106/EG DER KOMMISSION vom 14. August 2009 zur Änderung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung
Die Richtlinie 2001/112/EG ist entsprechend zu ändern.