§ 7 Abs. 1 Min/TafelWVVerordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser
Natürliches Mineralwasser, das nicht unmittelbar nach seiner Gewinnung oder Bearbeitung verbraucht wird, muß am Quellort abgefüllt werden. Es darf gewerbsmäßig…
§ 5 Abs. 1 Min/TafelWVVerordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser
Ein natürliches Mineralwasser darf vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften nur aus Quellen gewonnen werden, für die die zuständige Behörde eine…