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Die Begriffsbestimmung für natürliche Mineralwässer ist in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgelegt. Die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten legen die Bedingungen fest, unter denen natürliche Mineralwässer als solche anerkannt werden, und regeln die Bedingungen für die Nutzung der Quellen. Außerdem enthalten sie besondere Vorschriften über den Handel mit diesen Wässern.
Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das folgende besondere Anforderungen erfüllt:
Für ein natürliches Mineralwasser sind die Bezeichnung "natürliches Mineralwasser" sowie die nach den Absätzen 2 bis 4 vorgeschriebenen Bezeichnungen…
Im vorliegenden Fall kann die Beseitigung dieser Hemmnisse zum einen dadurch erfolgen, dass jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, auf seinem Gebiet den Handel…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, damit der Verkehr mit natürlichen Mineralwässern, die den in dieser Richtlinie vorgesehenen…
Bis zum Abschluss von Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern über die gegenseitige Anerkennung natürlicher Mineralwässer sollten die…
Die Mitgliedstaaten können besondere Vorschriften über Angaben — sowohl auf den Verpackungen oder Etiketten als auch in der Werbung — erlassen, die sich auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.