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Die in dieser Richtlinie enthaltenen Bestimmungen über Verschmelzungen lassen die Anwendung von Rechtsvorschriften über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“) , unberührt.
Dieses Kapitel berührt nicht die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des RatesVerordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die…
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung, soweit die Europäische Kommission nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004…
Die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 in der Fassung vom 20. Januar 2004 und die Regelungen des Umwandlungsgesetzes bleiben unberührt.
Diese Richtlinie lässt die Anwendung des Fusionskontrollrechts sowohl auf Ebene der Union durch die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates als auch auf Ebene…
Da das Abkommen Zusammenschlüsse und Übernahmen einschließt, die von der im Wesentlichen auf Artikel 308 beruhenden Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom…
Für Z usammenschlüsse im Sinne des Artikels 3 gilt ausschließlich diese Verordnung; die Verordnungen (EG) Nr. 1/2003 , (EWG) Nr. 1017/68 , (EWG) Nr. 4056/86 und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.