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Es ist notwendig, die Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Verpflichtung zu Amtshilfe und Zusammenarbeit zu verstärken.
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert ein gut funktionierendes elektronisches Informationssystem, damit die zuständigen Behörden ihre…
Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen verwaltungs- und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um eine Zusammenarbeit zwischen den innerstaatlichen…
Es sollte eine Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch ohne vorheriges Ersuchen zu einzelnen Steuererstattungen geschaffen werden. Aus Gründen der…
Die Mitgliedstaaten sollten sich im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung gegenseitig Amtshilfe leisten.
Es empfiehlt sich, einen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden und den Behörden oder Einrichtungen zu gestatten, die aufgrund ihrer Funktion…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.