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Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 31. Dezember 2009 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit und fügen eine Entsprechungstabelle dieser Rechtsvorschriften und der vorliegenden Richtlinie bei. Sie wenden diese Bestimmungen ab 1. Januar 2010 an. Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 31. Dezember 2010 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 31. Januar 2009 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis spätestens 29. Oktober 2009 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen bis zum 31. Dezember 2008 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens bis zum 3. Februar 2010 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie…
Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens bis zum 30. Dezember 2010 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.