Erwägungsgrund 3 32010L0035
Mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland wurden die Vorschriften bestimmter internationaler Übereinkünfte auf die innerstaatliche Beförderung ausgeweitet, um die Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene und auf Binnenwasserstraßen unionsweit zu harmonisieren.