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Mit der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland wurden die Vorschriften bestimmter internationaler Übereinkünfte auf die innerstaatliche Beförderung ausgeweitet, um die Bedingungen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene und auf Binnenwasserstraßen unionsweit zu harmonisieren.
Einheitliche Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße und Schiene wurden durch die Richtlinie 94/55/EG des Rates vom 21. November 1994 zur…
Um eine für alle Aspekte der Beförderung gefährlicher Güter zu Lande und auf Binnenwasserstraßen geltende gemeinsame Regelung festzulegen, sollten die…
Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können für Beförderungen innerhalb Deutschlands zulassen, soweit dies nach der Richtlinie 2008/68/EG vom 24. September…
Die Beförderung gefährlicher oder umweltschädlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf Binnengewässern, auf See oder in der Luft gemäß der Definition in…
Die Richtlinien 94/55/EG und 96/49/EG sollten daher aufgehoben werden. Im Interesse der Klarheit und Kohärenz ist es ferner notwendig, die Richtlinie 96/35/EG…
Durch die Harmonisierung der für die innerstaatliche Beförderung gefährlicher Güter geltenden Bedingungen sollte die Berücksichtigung besonderer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.