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Für IVS-Anwendungen und -Dienste, für die eine präzise und garantierte Zeitgebung und Ortung erforderlich ist, sollten satellitengestützte Infrastrukturen oder andere Technologien, die einen vergleichbaren Präzisionsgrad gewährleisten, genutzt werden, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen und der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen Satellitenprogramme (EGNOS und Galileo) vorgesehen sind.
Für die Zwecke von RIS, für die eine genaue Ortung erforderlich ist, wird die Nutzung von Satellitenortungs- und -navigationssystemen empfohlen, etwa der…
Im Rahmen der Informationspolitik im Bereich des Tierschutzes müssen Maßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über…
Für die Realisierung von IVS-Anwendungen, insbesondere für die verkehrsträgerübergreifende Verfolgung und Ortung von Gütern während des Transports, sollten…
Für die Zwecke der RIS, die genaue Ortungen benötigen, sollte der Einsatz von Satellitenortung empfohlen werden. Diese Technologien sollten im Rahmen des…
Lediglich die im Beschluss 2005/607/EG der Kommission vom 5. August 2005 zur Finanzierung der Ausgaben für IT-Unterstützung und Kommunikationsmaßnahmen im…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die weitere Durchführung der europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.