Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da das Ziel der zu ergreifenden Maßnahmen, nämlich die Gewährleistung eines einheitlichen, hohen Niveaus des Schutzes vor Diskriminierung in allen Mitgliedstaaten, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und besser auf Unionsebene zu verwirklichen ist, kann die Union im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags über die Europäische Union niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Richtlinie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus —
Da die Ziele dieser Richtlinie, nämlich die Gewährleistung eines einheitlichen, hohen Niveaus des Schutzes vor Diskriminierung in allen Mitgliedstaaten, auf…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich gemeinsame Mindestvorschriften festzulegen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann, und…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich der Erhalt eines hohen Schutzniveaus für Mensch und Umwelt, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht…
Da die Ziele dieser Richtlinie auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen des Umfangs und der Wirkungen der Maßnahme…
Da das Ziel dieser Richtlinie, nämlich der Schutz gefährdeter Personen, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher wegen…
Da das Ziel dieser Richtlinie, durch Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarktes beizutragen, auf Ebene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.