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Haben die Anteilinhaber des Feeder-OGAW gemäß der Richtlinie 2009/65/EG das Recht, im Falle einer Liquidation, Verschmelzung oder Spaltung des Master-OGAW, eine Auszahlung zu verlangen, sollte der Feeder-OGAW dieses Recht nicht durch eine befristete Aussetzung von Rücknahme oder Auszahlung untergraben, es sei denn, außergewöhnliche Umstände erfordern dies zur Wahrung der Interessen der Anteilinhaber oder die zuständigen Behörden verlangen entsprechende Maßnahmen.
Wenn ein Master-OGAW unbeschadet von Artikel 84 auf eigene Initiative oder auf Ersuchen der zuständigen Behörden die Rücknahme, Auszahlung oder Zeichnung seiner…
eine Erklärung, der zufolge die Anteilinhaber das Recht haben, innerhalb von 30 Tagen die abgesehen von den vom OGAW zur Abdeckung der Veräußerungskosten…
In den in Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben b und c dieser Richtlinie beschriebenen Fällen hat der Feeder-OGAW das Recht, gemäß Artikel 60 Absatz 5 Unterabsatz 3…
Da eine Verschmelzung oder Spaltung des Master-OGAW innerhalb von 60 Tagen wirksam werden kann, besteht die Gefahr, dass die Frist für Beantragung und Erhalt…
Die Mitgliedstaaten verlangen vom Feeder-OGAW, seinen zuständigen Behörden innerhalb eines Monats nach dem Datum, zu dem der Feeder-OGAW gemäß Artikel 60 Absatz…
Die Informationen, die den Anteilinhabern gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Richtlinie 2009/65/EG im Falle einer Verschmelzung zu übermitteln sind, sollten den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.