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Die Verwendung organischer Lösungsmittel bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen führt zur Freisetzung organischer Verbindungen in die Luft, aus denen lokal oder grenzüberschreitend fotochemische Oxidantien gebildet werden, die die natürlichen Ressourcen und die menschliche Gesundheit schädigen. Deswegen müssen vorbeugende Maßnahmen gegen die Verwendung organischer Lösungsmittel getroffen werden und es ist vorzuschreiben, dass die Emissionsgrenzwerte für organische Verbindungen und die geeigneten Betriebsbedingungen einzuhalten sind. Betreibern sollte gestattet werden, die Anforderungen eines Reduzierungsplans anstelle der Emissionsgrenzwerte gemäß der vorliegenden Richtlinie einzuhalten, wenn andere Maßnahmen, wie die Verwendung lösungsmittelarmer oder lösungsmittelfreier Produkte oder Techniken, alternative Wege für Emissionsminderungen in gleicher Höhe bieten.
die Emissionen an flüchtigen organischen Verbindungen aus den Anlagen die Emissionsgrenzwerte für Abgase und die Grenzwerte für die diffusen Emissionen oder die…
Die Befüllung der Anlagen mit Lösemitteln oder Hilfsstoffen sowie die Entnahme gebrauchter Lösemittel sind so vorzunehmen, daß Emissionen an leichtflüchtigen…
Der Reduzierungsplan sieht vor, den durchschnittlichen Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen der Einsatzstoffe, insbesondere der Beschichtungsstoffe und…
Um besonderen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, bei denen die Anwendung von mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten, gemessen am…
Um die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung zu gewährleisten, sollte jede Anlage nur mit einer Genehmigung oder — im Falle von bestimmten Anlagen…
Titandioxid produzierende Anlagen können die Luft und das Wasser in beträchtlichem Maße verschmutzen. Um diese Auswirkungen zu verringern, müssen auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.