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Frankreich hat die vom Antragsteller vorgelegten zusätzlichen Daten bewertet und einen Zusatzbericht erstellt. Es übermittelte diesen Bericht am 7. August 2009 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) und der Kommission. Die Behörde leitete den Zusatzbericht den übrigen Mitgliedstaaten und dem Antragsteller zur Stellungnahme weiter und übermittelte der Kommission die eingegangenen Stellungnahmen. Gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 33/2008 und auf Ersuchen der Kommission legte die Behörde am 23. April 2010 der Kommission ihre Schlussfolgerung zu Metosulam vor. Der im Entwurf vorliegende Bewertungsbericht, der Zusatzbericht und die Schlussfolgerung der Behörde wurden im Rahmen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit von den Mitgliedstaaten und der Kommission geprüft und am 28. Oktober 2010 in Form des Beurteilungsberichts der Kommission für Metosulam abgeschlossen.
Die Kommission übermittelt die in Absatz 1 genannten Berichte der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit; diese prüft sie und veröffentlicht bis Ende…
Das Vereinigte Königreich bewertete die vom Antragsteller zusätzlich vorgelegten Daten und arbeitete einen ergänzenden Bericht aus. Es übermittelte diesen…
Die Niederlande haben die vom Antragsteller vorgelegten zusätzlichen Daten bewertet und einen Zusatzbericht erstellt. Sie übermittelten diesen Bericht am 15.…
Das Vereinigte Königreich hat die vom Antragsteller vorgelegten zusätzlichen Daten bewertet und einen Zusatzbericht erstellt. Es übermittelte diesen Bericht am…
Der Kommission wurde ein Antrag auf Änderung der Zulassungsbedingungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Futtermittelzusatzstoffs vorgelegt. Diesem Antrag…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.