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Die strengen Einschränkungen und Auflagen in Bezug auf die Übertragung von Aufgaben durch die AIFM sollten für die Übertragung des Portfolio- und Risikomanagements gemäß Anhang I gelten. Die Übertragung von Hilfsaufgaben, wie etwa vom AIFM als Teil seiner Leitungsaufgaben ausgeführte Verwaltungs- oder technische Funktionen, sollten nicht den in dieser Richtlinie festgelegten spezifischen Einschränkungen und Auflagen unterliegen.
bezieht sich die Übertragung auf das Portfoliomanagement oder das Risikomanagement, so darf sie nur an Unternehmen erfolgen, die für die Zwecke der…
in Bezug auf jeden AIF, der von dem AIFM verwaltet wird oder den der AIFM zu verwalten beabsichtigt: — eine kurze Beschreibung der übertragenen Aufgaben des…
Die AIFM trennen die Funktionen des Risikomanagements funktional und hierarchisch von den operativen Abteilungen, auch von den Funktionen des…
Unter strengen Einschränkungen und Auflagen, einschließlich des Vorhandenseins objektiver Gründe, sollte ein AIFM die Ausführung einiger seiner Funktionen im…
Die strengen Einschränkungen und Auflagen, denen die Übertragung von Aufgaben durch die Verwahrstelle unterliegt, sollte für die Übertragung ihrer spezifischen…
1. Anlageverwaltungsfunktionen, die ein AIFM bei der Verwaltung eines AIF mindestens übernehmen muss: a) Portfolioverwaltung, b) Risikomanagement. 2. Andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.