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1. Nr. … (einmalige Kennnummer des Elektro- oder Elektronikgeräts): 2. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten: 3. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Hersteller (bzw. Installationsbetrieb): 4. Gegenstand der Erklärung (Bezeichnung des Elektro-/Elektronikgeräts zwecks Rückverfolgbarkeit. Gegebenenfalls kann eine Fotografie hinzugefügt werden): 5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die Vorschriften der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten : 6. Gegebenenfalls Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen, die zugrunde gelegt wurden, oder Angabe der technischen Spezifikationen, für die die Konformität erklärt wird: 7. Zusätzliche Angaben: Unterzeichnet für und im Namen von: … (Ort und Datum der Ausstellung): (Name, Funktion) (Unterschrift):
1. Nr. xxxxxx (einmalige Kennnummer des Produkts) 2. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten; 3. Die alleinige Verantwortung für die…
1. Nr. … (einmalige Kennnummer des Spielzeugs) 2. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten: 3. Die alleinige Verantwortung für die…
(gemäß Artikel 5 Absatz 3) Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten: 1. Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten; 2.…
Mit der Ausstellung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Elektro- oder Elektronikgeräts mit dieser…
Die EG-Konformitätserklärung muß folgende Angaben enthalten: — Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten; —…
Um zu bescheinigen, daß ein Gerät oder eine Maschine den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht, stellt der Hersteller eines Geräts oder einer Maschine im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.