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Radioaktive Abfälle, einschließlich abgebrannter Brennelemente, die als Abfall angesehen werden, müssen eingeschlossen und langfristig vom Menschen und der belebten Umwelt isoliert werden. Ihre spezifischen Eigenschaften, nämlich Radionuklide zu enthalten, verlangen spezielle Vorkehrungen, um die Gesundheit des Menschen und die Umwelt vor den Gefahren durch ionisierende Strahlung zu schützen, einschließlich der Endlagerung in geeigneten Anlagen als Endverbleib. Die Lagerung radioaktiver Abfälle — einschließlich der Langzeitlagerung — ist eine Übergangslösung, aber keine Alternative zur Endlagerung.
Die einzulagernden radioaktiven Abfälle sind im Endlagersystem mit dem Ziel zu konzentrieren und sicher einzuschließen, die darin enthaltenen Radionuklide…
Beim Betrieb von Kernreaktoren entstehen abgebrannte Brennelemente. Jeder Mitgliedstaat kann weiterhin seine Brennstoffkreislaufpolitik festlegen. Abgebrannte…
Obwohl radioaktive Abfälle — soweit dies mit der Sicherheit der Behandlung dieses Materials vereinbar ist — in dem Staat endgelagert werden sollten, in dem sie…
Auch wenn die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen im Mittelpunkt dieser Richtlinie steht, ist es auch wichtig, dass eine sichere Entsorgung abgebrannter…
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Gefahren aufgrund radioaktiver Abfälle sollten auch außerhalb der Gemeinschaft auftretende Gefahren…
Die zur Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente erforderlichen Beförderungsvorgänge unterliegen einer Reihe gemeinschaftlicher und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.