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Die Schutzdauer für Aufzeichnungen von Darbietungen und für Tonträger sollte deshalb auf 70 Jahre nach dem für den Beginn der Frist maßgebenden Ereignis verlängert werden.
Die Vorschriften über die Schutzdauer nach den §§ 82 und 85 Absatz 3 sowie über die Rechte und Ansprüche des ausübenden Künstlers nach § 79 Absatz 3 sowie § 79a…
Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Dauer des Schutzes nach § 82 sind auch auf Darbietungen anzuwenden, die vor dem 1. Juli 1990 auf Bild- oder Tonträger…
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte festgelegt werden, dass, sofern im Vertrag keine eindeutigen Hinweise auf das Gegenteil vorliegen, eine vertragliche…
In der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller auf 50 Jahre…
Für die Tonträgerhersteller beginnt dieser Zeitraum mit der Aufzeichnung oder mit der erlaubten Veröffentlichung des Tonträgers innerhalb von 50 Jahren nach der…
Um sicherzustellen, dass ausübende Künstler, die ihre ausschließlichen Rechte an den Tonträgerhersteller übertragen oder abgetreten haben, tatsächlich von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.