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Um die zusätzliche Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats zu verbessern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Rechtsakte hinsichtlich technischer Anpassungen der Richtlinie 2002/87/EG bezüglich der in der genannten Richtlinie festgelegten Begriffsbestimmungen, der Angleichung der darin festgelegten Terminologie und der darin festgelegten Berechungsmethoden zu erlassen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.
Zur Präzisierung der in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) delegierte Rechtsakte…
Um Schwierigkeiten von Mitgliedstaaten beim Erreichen der Sammelquoten zu begegnen, den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt zu berücksichtigen und…
Um wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 AEUV zu erlassen, um die Kriterien weiter zu präzisieren oder zu…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Rechtsakte zu erlassen, um die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.