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Die Beteiligung — einschließlich die Beteiligung von Verbänden, Organisationen und Gruppen, insbesondere Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen —, sollte daher gefördert werden, unter anderem auch durch Förderung der Umwelterziehung der Öffentlichkeit.
Eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit bei Entscheidungen ermöglicht es der Öffentlichkeit, Meinungen und Bedenken zu äußern, die für diese…
„betroffene Öffentlichkeit“ : die von umweltbezogenen Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 2 Absatz 2 betroffene oder wahrscheinlich betroffene Öffentlichkeit…
Organisationen, insbesondere kleine Organisationen, sollten zur Teilnahme an EMAS angeregt werden. Ihre Beteiligung sollte gefördert werden, indem der Zugang zu…
Ein besserer Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen, eine breitere Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten sind…
Die Mitgliedstaaten ermitteln die Kreise der Öffentlichkeit, die für die Zwecke des Absatzes 2 ein Beteiligungsrecht haben; hierzu zählen relevante…
Organisationen sollten zur freiwilligen Teilnahme an EMAS angeregt werden und könnten so einen zusätzlichen Vorteil hinsichtlich der behördlichen Kontrolle, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.