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Mit dem Rahmenbeschluss 2001/220/JI sind eine Reihe von Opferrechten im Strafverfahren, einschließlich des Rechtes auf Schutz und Entschädigung, festgelegt worden. Darüber hinaus sollten Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch, sexueller Ausbeutung und Kinderpornografie geworden sind, Zugang zu Rechtsberatung sowie — im Einklang mit der Stellung des Opfers in den betreffenden Rechtsordnungen — zu rechtlicher Vertretung, auch zum Zweck der Geltendmachung einer Entschädigung, erhalten. Diese Rechtsberatung und diese rechtliche Vertretung könnten von den zuständigen Behörden auch zum Zwecke der Geltendmachung einer Entschädigung durch den Staat angeboten werden. Zweck der Rechtsberatung ist es, den Opfern zu ermöglichen, sich über die verschiedenen ihnen offen stehenden Möglichkeiten informieren und beraten zu lassen. Rechtsberatung sollte von Personen geleistet werden, die eine angemessene rechtliche Ausbildung erhalten haben, ohne dass sie unbedingt Juristen sein müssen. Die Rechtsberatung sowie — im Einklang mit der Stellung des Opfers in der betreffenden Rechtsordnung — die rechtliche Vertretung sollten zumindest dann, wenn das Opfer nicht über ausreichende Mittel verfügt, unentgeltlich und in einer Weise zur Verfügung gestellt werden, die mit den internen Verfahren der Mitgliedstaaten im Einklang steht.
Mit dem Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren sind eine Reihe von Opferrechten im…
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass Opfer im Kindesalter unverzüglich Zugang zu Rechtsberatung und, im Einklang mit der Stellung des Opfers in der…
Der Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie dient der…
Maßnahmen zum Schutz von Opfern im Kindesalter sollten zum Wohle des Kindes angenommen und an den ermittelten Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet werden. Opfer…
Die Mitgliedstaaten stellen im Einklang mit der Stellung der Opfer in der betreffenden Rechtsordnung sicher, dass Opfer von Menschenhandel im Kindesalter…
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Opfer vor dem Strafverfahren, während des Strafverfahrens und für einen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.