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Gemäß Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und Artikel 47 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sollte der gefährdenden Person in dem zur Anordnung einer Schutzmaßnahme führenden Verfahren oder vor Erlass einer Europäischen Schutzanordnung die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs und der Anfechtung der Schutzmaßnahme eingeräumt werden.
der gefährdenden Person vor dem Erlass der Europäischen Schutzanordnung kein rechtliches Gehör gewährt worden ist oder sie kein Recht zur Anfechtung der…
Vor dem Erlass einer Europäischen Schutzanordnung steht der gefährdenden Person ein Anspruch auf rechtliches Gehör sowie ein Recht zur Anfechtung der…
In Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (nachstehend „EMRK“ genannt) und in Artikel 47 der Charta der…
Nach der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist zusätzlich zu dem Recht, einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung einer Zollbehörde einzulegen,…
Vor der Feststellung eines Sicherheitsrisikos ist der betroffenen Person Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen…
In Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) und Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.