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Das Recht, eine Entscheidung über den Verzicht auf eine Strafverfolgung überprüfen zu lassen, sollte dahingehend verstanden werden, dass dies Entscheidungen betrifft, die von Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern oder von Strafverfolgungsbehörden wie Polizeibediensteten erlassen wurden, nicht aber gerichtliche Entscheidungen. Die Überprüfung einer Entscheidung über den Verzicht auf eine Strafverfolgung sollte von einer anderen Person oder Behörde vorgenommen werden als derjenigen, die die Entscheidung getroffen hatte, es sei denn, dass die ursprüngliche Entscheidung, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, von der obersten Strafverfolgungsbehörde getroffen wurde, deren Entscheidung keiner Überprüfung unterzogen werden darf; in diesem Fall kann die Überprüfung von derselben Behörde vorgenommen werden. Das Recht, eine Entscheidung über den Verzicht auf eine Strafverfolgung überprüfen zu lassen, betrifft nicht Sonderverfahren wie Verfahren gegen Parlaments- oder Regierungsmitglieder im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes.
Wird die Entscheidung, auf eine Strafverfolgung zu verzichten, von der obersten Strafverfolgungsbehörde getroffen, deren Entscheidung nach einzelstaatlichem…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Opfer entsprechend ihrer Stellung in Strafverfahren nach einzelstaatlichem Recht das Recht haben, im Einklang mit dem…
Hat ein Strafverfahren ein Vergehen zum Gegenstand, das eine Vertrauensperson im Einsatz begangen haben soll, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung…
sicherzustellen, dass die Behörden über angemessene Befugnisse und Informationen zur Risikoüberwachung verfügen;
Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die zu einer außergerichtlichen Regelung und damit zu einer Beendigung des Strafverfahrens führt, schließt ein Opfer…
Widerruft ein Verdächtiger oder eine beschuldigte Person einen Verzicht im Einklang mit dieser Richtlinie, so sollte es nicht erforderlich sein, Befragungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.