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In seinen Schlussfolgerungen vom 24.-25. März und vom 23. Oktober 2011 hat der Europäische Rat das Europäische Parlament und den Rat aufgefordert, bis Ende 2012 ein erstes Bündel vorrangiger Maßnahmen zu verabschieden, um dem Binnenmarkt neue Impulse zu geben. In seinen Schlussfolgerungen vom 30. Mai 2011 zu den Prioritäten für die Neubelebung des Binnenmarktes hat der Rat der Europäischen Union darüber hinaus die Bedeutung des elektronischen Geschäftsverkehrs hervorgehoben und zugestimmt, dass die verbraucherrechtlichen AS-Systeme kostengünstigen, einfachen und schnellen Rechtsschutz für Verbraucher und Unternehmer ermöglichen können. Die erfolgreiche Einführung dieser Systeme erfordert nachhaltiges politisches Engagement und Förderung seitens aller Akteure, ohne die Erschwinglichkeit, Transparenz, Flexibilität, Geschwindigkeit und Qualität der Entscheidungsfindung der AS-Stellen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, zu gefährden.
In seinen Schlussfolgerungen vom 4. Februar 2011 und vom 23. Oktober 2011 forderte der Europäische Rat die Kommission zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts…
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 28./29. Juni 2012 und vom 24. Oktober 2013 erklärt, dass insbesondere Maßnahmen als vorrangig…
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Mai 2011 forderte der Rat die Kommission auf, zum digitalen Binnenmarkt beizutragen, indem geeignete Bedingungen für die…
Wie vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2011 zu der alternativen Streitbeilegung in Zivil-, Handels- und Familiensachen und…
In seinen Schlussfolgerungen zur Halbzeitbilanz der Strategie von Lissabon verwies der Europäische Rat vom 22. und 23. März 2005 erneut auf die Bedeutung der…
Die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.