Erwägungsgrund 3 32013R0517Die in der vorliegenden Verordnung aufgeführten Beschlüsse und Verordnungen sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 23 32014L0095Die Richtlinie 2013/34/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32014L0102RICHTLINIE 2014/102/EU DES RATES vom 7. November 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2013/34/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32014L0108RICHTLINIE 2014/108/EU DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Verteidigungsgüter (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2009/43/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 20 32006L0015RICHTLINIE 2006/15/EG DER KOMMISSION vom 7. Februar 2006 zur Festlegung einer zweiten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und zur Änderung der Richtlinien 91/322/EWG und 2000/39/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 91/322/EWG sollte folglich entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32007L0049RICHTLINIE 2007/49/EG DER KOMMISSION vom 26. Juli 2007 zur Änderung der Richtlinie 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von Gemüsearten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/91/EG ist daher entsprechend zu ändern.