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Die Mitgliedstaaten sollten die besonderen Gegebenheiten und Bedürfnisse ihres eigenen Marktes berücksichtigen, wenn sie beschließen, ob oder wie eine spezifische Regelung für Kleinstunternehmen im Rahmen dieser Richtlinie angewandt werden soll.
Ist es den Mitgliedstaaten nach dieser Richtlinie beispielsweise gestattet, für kleine Unternehmen zusätzliche Anforderungen vorzuschreiben, so bedeutet dies,…
In Bezug auf Kleinunternehmen sollte den Mitgliedstaaten gestattet werden, ihre Sonderregelungen gemäß gemeinsamen Bestimmungen im Hinblick auf eine weiter…
Diese Richtlinie sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts die Bestimmungen dieser Richtlinie auch auf Bereiche…
Die Mitgliedstaaten berücksichtigen die spezifischen Probleme für kleine und mittlere Unternehmen bei der Bereitstellung detaillierter Daten.
Die Mitgliedstaaten sollten die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der in dieser Richtlinie vorgesehenen Änderungen ergreifen, bei denen es sich angesichts der…
Die Mitgliedstaaten können — unter Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Grundsätze und Ziele – spezifische Bestimmungen für Unternehmen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.